Nach wie vor: LOCKDOWN
19. März 2021
Leider hatte die Lockerung gemäß einer Verfügung des Landkreises, wonach Zusammenkünfte von höchstens zehn Personen zulässig sind, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören, sofern die 7-Tage Inzidenz unter 35 liegt, nur einen Tag Bestand, da dieser Wert bereits wieder überschritten wurde.
Es bleibt daher bis auf Weiteres dabei, dass im Vereinsheim nur Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen.